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   OLG Stuttgart, 08.10.2003 - 4 U 115/03   

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https://dejure.org/2003,5276
OLG Stuttgart, 08.10.2003 - 4 U 115/03 (https://dejure.org/2003,5276)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.10.2003 - 4 U 115/03 (https://dejure.org/2003,5276)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Oktober 2003 - 4 U 115/03 (https://dejure.org/2003,5276)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch bei Sturz im Treppenhaus wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; LBOAVO BW § 4 Abs. 4
    Umfang der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Kleinkindern im Treppenhaus eines Gerichtsgebäudes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht in öffentlichen Gebäuden gegenüber Kleinkindern

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zweijähriger stürzt im Gerichtsgebäude ab - Keine Amtspflichtverletzung - keine Entschädigung vom Staat

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Durch die Treppe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1, 2; BauOAV BW § 4 Abs. 4
    Verkehrssicherungspflicht im Treppenhauses eines Gerichtsgebäudes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 21
  • MDR 2004, 396
  • VersR 2005, 663
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 23.05.2001 - 13 U 253/00

    Verkehrssicherungspflichten des Grundstückseigentümers: Gefahren für Kinder durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.10.2003 - 4 U 115/03
    Es bedarf damit immer nur solcher Sicherungsmaßnahmen, die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch aus ex-ante Sicht für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2002, 233).
  • OLG Stuttgart, 05.08.1998 - 4 U 73/97

    Verkehrssicherungspflicht und zumutbarer Selbstschutz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.10.2003 - 4 U 115/03
    Dabei löst nicht jede nur denkbare Gefährdung eine Verkehrssicherungspflicht aus, sondern erst eine solche, die die Möglichkeit einer Schutzgutverletzung für den Sachkundigen nahe legt (vgl. OLG Stuttgart, VersR 2000, 333, 334).
  • BGH, 11.03.1969 - VI ZR 271/67

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei der Gestaltung von Treppen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.10.2003 - 4 U 115/03
    Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht kann dem gemäß selbst dann in Betracht kommen, wenn eine Treppe den bauordnungsrechtlichen Bestimmungen entspricht (vgl. BGH VersR 1969, 665, 666).
  • OLG Celle, 20.07.2006 - 8 U 23/06

    Verkehrssicherungspflicht bei der Durchführung von Mäharbeiten an öffentlichen

    Hiernach sind die Vorkehrungen zu treffen, die nach der Intensität der Gefahr und den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, die Schädigung anderer tunlichst abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder bei nicht ganz fern liegender bestimmungswidriger Nutzung drohen (BGH VersR 1994, 1486; OLG Stuttgart VersR 2005, 663; OLG Hamm NJW-RR 2002, 233).
  • OLG Brandenburg, 05.05.2021 - 11 U 168/18

    Schadensersatzanspruch eines Kleinkindes wegen Verbrennungen durch ein

    Die Möglichkeiten der Eltern sind mit den Anforderungen an die Pflichten des Verkehrssicherungspflichtigen in Beziehung zu setzen (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 08.10.2003 - 4 U 115/03 -, juris Rn. 12; MüKoBGB/Wagner, 8. Aufl. 2020, BGB § 823 Rn. 489).
  • OLG Stuttgart, 20.07.2010 - 12 U 55/10

    Schadensersatzpflicht des Eissporthallenbetreibers:

    Allerdings müssen Treppen auch nicht schlechthin gefahrlos und frei von allen Mängeln sein, der Verkehrssicherungspflichtige hat in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise nur diejenigen Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor ihnen zu warnen, die für den Benutzer, der seinerseits die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (vgl. BGH, NJW 2002, 1265; zur wirtschaftlichen Zumutbarkeit von Sicherungsvorkehrungen bei Treppen auch OLG Stuttgart, NJW-RR 2004, 21).
  • OLG Stuttgart, 11.03.2020 - 4 U 582/19

    Amtshaftung bezüglich der Verkehrssicherungspflicht eines öffentlichen

    Auch ist zu berücksichtigen, dass ein umfassender Schutz für kleine Kinder nur durch ihre Beaufsichtigung gewährleistet ist; die Verantwortung der Eltern begrenzt mithin die Verkehrssicherungspflicht, weil der Verkehrssicherungspflichtige in gewissem Maße darauf vertrauen darf, dass die für ein Kind Verantwortlichen ein Mindestmaß an sorgfältiger Beaufsichtigung wahrnehmen (BGH NJW 1994, 3348 f.; BGH FamRZ 1995, 989, 990; Senat, NJW-RR 2004, 21, 22; Staudinger-Hager, a.a.O., § 823 Rn. E 45).
  • AG Daun, 27.09.2006 - 3 C 343/06

    Verkehrssicherungspflicht: Benutzen von in den Straßenraum ragenden Betonfüßen

    Hiernach sind die Vorkehrungen zu treffen, die nach der Intensität der Gefahr und den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich zumutbaren geeignet sind, die Schädigung anderer tunlichst abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder bei nicht ganz fern liegender bestimmungswidriger Nutzung drohen (BGH Versicherungsrecht 1994, 1486; OLG Stuttgart, Versicherungsrecht 2005, 663; OLG Hamm NJW-RR 2002, 233).
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